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Portal Internationaler Bootsschein (IBS)

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Häufig gestellte Fragen

Der Internationale Bootsschein (IBS) ist ein international anerkanntes Bootsdokument, er ist sozusagen der Ausweis Ihres Bootes.

Im IBS sind folgende Informationen festgehalten:

  • Name und Adresse des Eigners
  • Beschreibung des Bootes
  • Maße des Bootes
  • Motorisierung
  • ggf. Funkgerätenummer
  • ggf. Beiboot und Zubehör

1. Eigentumsnachweis: Der IBS dient in Verbindung mit dem Personalausweis als Eigentumsnachweis. Im Falle eines Diebstahls liefert er wichtige Hinweise für die ermittelnden Behörden.

2. Reisedokument: Durch seine weltweite Anerkennung vereinfacht der IBS das Reisen enorm. An Bord mitgeführt, erleichtert er administrative Vorgänge im grenzüberschreitenden Verkehr, in Häfen und bei Behörden.

3. Kennzeichennachweis: Der IBS ist auf Binnenwasserstraßen verpflichtend für:

  • Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt
  • Wasserfahrzeuge über 5,50 Meter Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können

Als amtlich anerkanntes Kennzeichen wird die Dokumentennummer des IBS für Wassersportfahrzeuge verwendet. In Ihrem IBS finden Sie die Kennzeichnung im Feld der IBS-Nummer (z.B.: 01234 S). Das „S“ hinter der Nummer steht für die ausstellende Behörde, in diesem Fall für den Deutschen Segler-Verband.

Für Sportboote, die im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung eingesetzt werden, können Eigner ebenfalls den IBS beantragen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Für Eignerinnen und Eigner, die mit ihrem Boot auch international unterwegs sein wollen, ist es jedoch eine Empfehlung. Denn hier erleichtert der amtliche Eigentumsnachweis den grenzüberschreitenden Verkehr. In einigen Ländern, unter anderem im Mittelmeerraum, darf der IBS nicht älter als zwei Jahre sein.

4. Klassenregatten: Sollten Sie mit Ihrem Boot an Klassenregatten teilnehmen wollen, benötigen Sie den IBS ebenfalls und müssen ihn zusätzlich zum Messbrief vorlegen.

Der IBS dient als Eigentumsnachweis von privat genutzten Sportbooten. Bei gewerblicher Nutzung, beispielsweise beim Vercharterer oder einer Segelschule, ist ein Bootszeugnis notwendig.

Das Flaggenzertifikat ist ein international amtlicher Nachweis über die Erlaubnis, die Bundesflagge zu führen. Ein Eigentumsnachweis wird hiermit nicht erbracht. Der IBS berechtigt nicht zum Führen der Bundesflagge.

Das Schiffszertifikat bestätigt, dass ein Boot bzw. ein Schiff in einem Schiffsregister eingetragen ist. In Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument kann mit dem Schiffszertifikat das Eigentum nachgewiesen werden. Zeitgleich werden hiermit auch das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge erteilt. Die Eintragung ins Schiffsregister ist für Schiffe ab einer Länge von 15 Metern verpflichtend, darunter ist die Eintragung freiwillig.

Einmal registriert, behält jedes Boot sein Kennzeichen – auch wenn der Eigentümer wechselt. Nur bei einem Verkauf ins Ausland wird das Kennzeichen gelöscht.

Ja, wenn das schriftliche Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten dem Antrag beiliegt. Diese Information ist besonders wichtig für jugendliche Jollensegler*innen, die zur Teilnahme an Regatten zusätzlich zum Messbrief häufig den IBS vorlegen müssen.

Wenn der/die Bootseigner*in verstorben ist, nutzen Sie das Formular „IBS Neuantrag“ und wählen Sie die Option „Eigentümerwechsel/Änderung“. Laden Sie bitte einen Nachweis hoch, dass Sie der/die reguläre Erb*in sind.

Bitte nutzen Sie das Formular „IBS Neuantrag“. Hier können Sie die Option „Eigentümerwechsel/Änderung“ wählen und das Formular mit den aktuellen Daten ausfüllen.

In diesem Fall benötigen wir von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass das Boot Ihr Eigentum ist. Bitte laden Sie das Dokument bei der Online-Beantragung hoch.

Der IBS läuft ab und das Original liegt im Ausland an Bord? Bitte füllen Sie das Formular „2-Jahres-Erneuerung“ aus. Wir stellen dann einen neuen IBS aus und senden Ihnen diesen per Post.

Die Kosten für den IBS liegen bei 20 Euro für Mitglieder von DSV-Vereinen und 25 Euro für Nicht-Mitglieder.

Wenn Sie Ihr Boot ins Ausland verkaufen, füllen Sie bitte das Formular „IBS Löschung“ aus. Beim Verkauf des Boots im Inland bleibt das Kennzeichen bestehen. Bitte informieren Sie den DSV per E-Mail an [email protected] über den Verkauf.

Bitte wählen Sie den Antrag „IBS Änderung“ aus.